Mietzinsinkasso

Ärgern Sie sich auch über säumige Mieter ?

Welcher Vermieter kennt dies nicht: Mietzins-oder Nebenkosten, die verspätet oder gar nicht bezahlt werden. Für solche Fälle bietet sich die BURG Inkasso AG mit ihrem Know-how als der richtige Ansprechpartner an.

Ist eine Forderung entstanden und kann belegt werden, so mahnen wir den/die Mieter an. Dies sowohl schriftlich als auch im persönlichen Kontakt. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos verlaufen, leiten wir die Betreibung ein und führen das Verfahren, abhängig vom Status des Zahlungsbefehls, fort.

Die Ursachen bei Mietzinsausständen sind allerdings nicht immer die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Oftmals ist das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter wegen anderer Ursachen gestört. Die erfahrenen Mitarbeiter unserer Immobilienverwaltungsgesellschaft, der BURG Treuhand AG, stehen Ihnen beratend zur Seite und leiten, vorab in Abstimmung mit Ihnen, die erforderlichen Schritte ein.

Wir arbeiten sowohl im regulären als auch im Mietzinsinkasso auf Erfolgsbasis. Im Erfolgsfalle steht uns abhängig vom Forderungsdatum eine Provision zu. Sollten wir nicht erfolgreich sein, so verrechnen wir lediglich allfällige Fremdkosten (Amtskosten und Portokosten), die wir für Sie zinsfrei bevorschusst haben. Somit entstehen Ihnen nur die Kosten, welche Sie bei der eigenen Bearbeitung auch hätten. Zusatzleistungen werden im Vorfeld unter Kostenprognose mit dem Vermieter abgestimmt.
 

Überprüfen Sie das Zahlungsverhalten eines/einer Mietinteressenten/in vor Abschluss eines Mietvertrages mittels einem Mieter-Check. So können allfällige Unstimmigkeiten schon vor Vertragsunterzeichnung grösstenteils vermieden werden. Dies erspart Ihnen Ärger, vermeidet Mietzinsausfälle, ist effizient und kostengünstig.